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Jugendschutzuntersuchungen

Bei Antritt einer Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr wird nach dem Jugendschutzgesetz vom Auszubildenden der Nachweis einer ärztlichen Untersuchung verlangt. Hierbei werden Sie als Jugendlicher gründlich untersucht und die gesundheitliche Eignung für Ihren Wunschberuf zu Ihrem persönlichen Schutz geprüft. Diese Leistung ist für Sie kostenlos. Die Kosten hierfür werden vom Gewerbeaufsichtsamt getragen.